Die Gebühren- und Abwassersatzung der Stadtentwässerung

...denn Einblick verschafft Durchblick!

Unser Handeln ist satzungsrechtlich sowohl nach außen gegenüber Bürgern und Betrieben, als auch nach innen klar festgelegt. Nach diesen Regeln, so ist es demokratisch bestimmt, haben wir zu arbeiten.

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Beitrags- und Gebührensatzung
Präambel § 11 Benutzungsgebühren
§ 1 Allgemeines § 12 Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung
§ 2 Anschlussbeiträge § 13 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung
§ 3 Gegenstand der Beitragspflicht § 14 Gebührensätze
§ 4 Entstehung der Beitragspflicht § 15 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§ 5 Beitragsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung § 16 Gebührenpflichtige
§ 6 Beitragsmaßstab für Niederschlagswasser § 17 Veranlagung und Fälligkeit
§ 7 Beitragsmaßstab § 18 Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen der Abwasserbeseitigung
§ 8 Beitragspflichtige § 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Vorauszahlungen § 20 Datenverarbeitung
§ 10 Fälligkeit § 21 Inkrafttreten
Abwassersatzung
Präambel § 10 Grundstücksabwasseranlagen
§ 1 Allgemeines § 11 Anschlussgenehmigung
§ 2 Begriffsbestimmungen § 12 Entleerung der Grundstücksabwasseranlagen
§ 3 Berechtigte und Verpflichtete § 13 Betriebsstörungen
§ 4 Anschluss- und Benutzungsrecht § 14 Auskunfts- und Meldepflicht sowie Zugangsrecht
§ 5 Begrenzung des Anschlussrechts § 15 Anschlussbeiträge und Gebühren
§ 6 Begrenzung des Benutzungsrechts § 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Anschuss- und Benutzungszwang § 17 Erhebung von Abwassermengendaten
§ 8 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang § 18 Inkrafttreten
§ 9 Art, Ausführung und Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitungen und der Grundstücksentwässerungsanlagen