Über uns

...denn Einblick verschafft Durchblick!

Unser Handeln ist satzungsrechtlich sowohl nach außen gegenüber Bürgern und Betrieben (Abwasser- und Beitragssatzung), als auch nach innen klar festgelegt: unsere Betriebssatzung. Nach diesen Regeln, so ist es demokratisch bestimmt, haben wir zu arbeiten.

Betriebssatzung

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Betriebssatzung
Präambel § 8 Werkleitung
§ 1 Gegenstand des Betriebes § 9 Zuständigkeiten der Werkleiterin oder des Werkleiters
§ 2 Name des Betriebes § 10 Vertretung des Eigenbetriebes
§ 3 Stammkapital § 11 Wirtschaftsplan
§ 4 Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung § 12 Finanzplan
§ 5 Werkausschuss § 13 Jahresabschluss
§ 6 Zuständigkeiten des Werkausschusses § 14 Leistungsaustausch
§ 7 Zuständigkeiten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters § 15 Inkrafttreten