1. Wer erteilt Auskünfte zu Baumfäll-Vorhaben auf Privatgrund?
Auskunft erteilt hierzu der Fachdienst Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt im Rathaus unter der Tel-Nr.: 77-0
2. Ab wann erfolgt die Laubabfuhr?
Dies richtet sich vor allem nach der Witterung. In der Regel wird nach dem ersten Frost, wenn der Laubfall verstärkt einsetzt mit der Abfuhr begonnen.
3. Wo erhalte ich Hinweise zur Hächselaktion?
Auskünfte erhalten sie im Fachdienst Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt im Rathaus unter der Tel-Nr.: 77-0
4. Wo kann ich defekte Lichtsignalanlagen oder Beleuchtungen melden?
Diese können sowohl im Rathaus (77-0) als auch bei den Stadtbetrieben — Bauhof unter der Tel-Nr.: 22 19-0 gemeldet werden.
5. Wie und wo entsorge ich ...?
z.B. Monitore, Fernseher, Kühlschränke, aber auch die meisten anderen Abfälle. Für die Entsorgung fahren Sie bitte zur Abfallwirtschaftsstation An der Strusbek 48 (4 16 73)
6. Wer gibt Hinweise bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht?
Auskunft erteilt hierzu der Fachdienst Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt im Rathaus unter der Tel-Nr.: 77-0
7. Bezug von Holz aus städtischen Baumfällungen?
Die Stadtbetriebe — Bauhof geben Holz aus Fällungen kostenlos an Interessierte ab, vorzugsweise kann dieses direkt an Ort und Stelle abgeholt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Tel-Nr.: 22 19-0. Die Warteliste ist jedoch sehr lang, und eine „Versorgung“ kann somit nicht zugesagt werden.
8. Wer ist zuständig für die Reinigung der öffentlichen Fahrbahnen?
Der Fachdienst Verwaltung / FB-Controlling (FB Stadtplanung / Bauen / Umwelt) vergibt die Straßenreinigung. Die Reinigung mit der kleinen Kehrmaschine wird von den Stadtbetrieben — Bauhof übernommen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die 77-0 oder 22 19-0.
9. Können die „netten Männer“ auch gleich in meinem Garten Bäume etc. begutachten?
Nein, in Privatgärten dürfen die „netten Männer“ nicht arbeiten. Wenn es um Bäume bzw. Fällungen geht, sollten Sie sich an das Rathaus - Fachdienst Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt wenden.
10. Fragen zum Thema Heckenschnitt?
Hecken dürfen ganzjährig geschnitten werden, jedoch sollte jeder auf die Vogelbrut achten. Von uns werden im Rahmen der Straßenkontrolle auch Privathecken kontrolliert. Die Eigentümer der zu weit in den Verkehrsraum ragenden Hecken werden daraufhin zum Heckenschnitt aufgefordert.
11. Wem melde ich streunende Tiere?
Diese können bei der Polizei oder beim Fachdienst Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten gemeldet werden (77-0)
12. Wem melde ich Gefahrenpunkte auf öffentlichen Geh-/Radwegen?
Diese können sowohl im Rathaus (77-0) als auch bei den Stadtbetrieben — Bauhof unter der Tel-Nr.: 22 19-0 gemeldet werden.