Stadtentwässerung: Der städtische Dienstleister
Aktuelles
Abwassergebühren 2023
Nach einstimmiger Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung wurde die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung-BGS) erlassen. Die amtliche Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung ist erfolgt. Damit gelten ab 01.01.2023 die nachfolgenden Gebührensätze:
-Schmutzwassergebühr: 1,99 €/m3 Schmutzwasser (bei Ableitung über die Kanalisation)
-Niederschlagwassergebühr: 9,75 €/25 m2 überbaute oder befestigte Grundstücksfläche
-Sammelgrubenabfuhr: 7,45 €/m3 Abwasser zzgl. 85,68 € je Abfuhr
-Kleinkläranlagenabfuhr: 19,00 €/m3 Schlamm zzgl. 85,68 € je Abfuhr
Die Gebühren werden in einer Vorkalkulation jährlich ermittelt. Soweit Gebührenüberdeckungen oder -unterdeckungen aus dem Vorjahr vorliegen, findet dies in der nächstmöglichen Kalkulation Berücksichtigung.
Das Gutachten über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren 2023 für die Abwasserentsorgung Stadtbetriebe Ahrensburg ist bei den Stadtbetrieben zu den Geschäftszeiten einzusehen.
Mehr zu den Gebühren, inkl. einer Beispielrechnung für eine Durchschnittsfamilie mit 4 Personen und einem Einfamilienhaus, finden Sie hier.
Stadtbetriebe Ahrensburg verschicken die Gebührenbescheide zur Niederschlagswasserbeseitigung zukünftig erst Anfang des Folgejahres
Am vergangenen Montag (14.06.21) wurden in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg u.a. die neue Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (BGS) sowie die neue Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) beschlossen.
Aufgrund von Gesetzesänderungen und grundsätzlichem Anpassungsbedarf wurden die beiden Satzungen komplett neu gefasst. Die wichtigste Nachricht hierbei: Die Gebührensätze bleiben gegenüber der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen 18. Änderungssatzung unverändert.
Zur Erinnerung: Im Vergleich zum Jahr 2020 sinkt der Gebührensatz für Niederschlagswasser sogar um 50 Cent von 10,00 € auf 9,50 € je angefangenen 25 m² befestigter Fläche. Lediglich die Kanalanschlussbeiträge mussten neu kalkuliert werden, da der sogenannte Planungshorizont (dieser beträgt üblicherweise 10 Jahre) mittlerweile erreicht war. Da ein Kanalanschlussbeitrag jedoch grundsätzlich nur einmal für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an das Kanalnetz zu entrichten ist, betrifft diese Änderung allerdings nur Grundstückeigentümer*innen, die zukünftig ein Grundstück erstmalig an das Kanalnetz anschließen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzungen stellen die Stadtbetriebe zugleich das Versanddatum der Gebührenbescheide zur Niederschlagswasserbeseitigung um: Die Jahresbescheide werden ab sofort nicht mehr – wie bislang üblich – zur Jahresmitte, sondern am Anfang des jeweiligen Folgejahres, also rückwirkend verschickt. Monatliche Vorauszahlungen, wie sie z.B. bei der Wasserrechnung und der Schmutzwassergebührenabrechnung üblich sind, werden bei der Niederschlagswassergebührenabrechnung, die die Stadtbetriebe in Eigenregie erstellen, aufgrund von hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwendungen nicht vorgenommen.