Aktuelles
Abwasserkanalunterhaltungsarbeiten in der Innenstadt während der Sommerferien
Mit Beginn der Sommerferien finden im Auftrag der Stadtbetriebe Ahrensburg Abwasserkanalreinigungs- und Abwasserkanalinspektionsarbeiten im Innenstadtbereich von Ahrensburg statt. Voraussichtlich enden die Arbeiten Ende August.
Die Kanäle werden u. A. in folgenden Straßen gewartet: „Große Straße, Rathausstraße, Lohe, Königstraße, Reeshoop, Manfred-Samusch-Straße, Hagener Allee, Manhagener Allee“. Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Routinearbeiten, bei denen städtische Hauptleitungen sowie Hausanschlüsse auf öffentlichem Grund gewartet werden. Die Stadtbetriebe Ahrensburg nehmen somit ihre Kanalunterhaltungspflicht gemäß Landeswassergesetz SH wahr.
Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter partieller, halbseitiger Inanspruchnahme der Straßen, so dass nur mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung unter den Telefonnummern 04102-239038 (Herr Knauer), 04102 239032 (Herr Paul) oder unter 04102-239036 (Herr Seehaase) zur Verfügung.
10.07.2023
Kanalunterhaltungsarbeiten in der Siedlung Hagen
Im Zeitraum von Mitte Juli 2023 bis Ende Juli 2023 finden im Auftrag der Stadtbetriebe Ahrensburg Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten in der Siedlung Hagen statt. Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Routinearbeiten, bei denen ausschließlich städtische Hauptleitungen gewartet werden. Private Hausanschlüsse sind von den Arbeiten ausgenommen. Die Stadtbetriebe Ahrensburg nehmen somit ihre Kanalunterhaltungspflicht gemäß Landeswassergesetz SH wahr.
Die Arbeiten finden in den Straßen „Starweg, Finkenweg, Hinterm Vogelherd, Vogelsang, Drosselweg und Amselweg“ statt.
Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter partieller, halbseitiger Inanspruchnahme der Straßen, so dass nur mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung unter den Telefonnummern 04102-239038 (Herr Knauer), 04102 239032 (Herr Paul) oder unter 04102-239036 (Herr Seehaase) zur Verfügung.
10.07.2023
Kanalunterhaltungsarbeiten im Ahrensburger Nordwesten
Im Zeitraum von Mitte Mai 2023 bis Ende Juli 2023 finden im Auftrag der Stadtbetriebe Ahrensburg Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten im Stadtgebiet statt. Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Routinearbeiten, bei denen ausschließlich städtische Hauptleitungen gewartet werden. Private Hausanschlüsse sind von den Arbeiten ausgenommen. Die Stadtbetriebe Ahrensburg nehmen somit ihre Kanalunterhaltungspflicht gemäß Landeswassergesetz SH wahr. Die Arbeiten finden in den Straßen „Buchenweg, Eschenweg und Eichenweg“ statt.
Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter partieller, halbseitiger Inanspruchnahme der Straßen, so dass nur mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung unter den Telefonnummern 04102-239038 (Herr Knauer), 04102 239032 (Herr Paul) oder unter 04102-239036 (Herr Seehaase) zur Verfügung.
19.05.2023
Sie streben eine interessante, zukunftssichere und qualifizierte Ausbildung an? Dann verpassen Sie nicht den Einstieg in einen Beruf mit vielen Perspektiven!
Die Stadtbetriebe Ahrensburg suchen zum 1. August 2023 eine/n
Auszubildende/-n (m/w/d)
zur
Fachkraft für Abwassertechnik
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Ihnen werden die verschiedensten Tätigkeiten auf einer hochmodernen Kläranlage vermittelt. Sie steuern und überwachen die technischen Anlagen der mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigung. Sie führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch, bedienen Anlagen und warten Pumpen, Maschinen und elektrische Anlagen. Die Einhaltung technischer Anforderungen wird überwacht und dokumentiert. Der theoretische Teil der Ausbildung wird in mehreren Berufsschulblöcken an der Landesberufsschule Neumünster vermittelt.
Anforderungen für den Ausbildungsberuf:
- mindestens mittlere Reife,
- befriedigende Noten und Leistungen in den Fächern Mathematik, Chemie und Biologie,
- Lernbereitschaft und Flexibilität sowie
- technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
Wir bieten Ihnen:
- Vergütung nach dem TVAöD einschließlich einer Jahressonderzahlung
- eine Abschlussprämie nach erfolgreich bestandener Prüfung
- Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. 30 Tage Jahresurlaub, zusätzliche Altersvorsorge bei der VBL, vermögenswirksame Leistungen
- einen jährlichen Lernmittelzuschuss
- vielfältige Angebote als familienfreundlicher Ausbildungsbetrieb (u.a. flexible Arbeitszeiten, Kinder-Notfallbetreuung)
- gute Bus- und Bahnanbindung (Regionalbahn und U-Bahn)
- Fitness in einer unserer vielfältigen Betriebssportgruppen
- Vergünstigter Eintritt im Freizeitbad „Badlantic“
- themenorientierte Fortbildungen
Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Behinderung. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind gern gesehen. Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 04.06.2023 per E-Mail mit dem Betreff „Ausbildung Fachkraft für Abwassertechnik“ an bewerbung@ahrensburg.de. Senden Sie uns Ihre Dokumente im pdf-Format.
Postalisch richten Sie Ihre Bewerbung bitte an: Der Bürgermeister, Fachdienst Personal, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg. - Denken Sie insbesondere an Ihre letzten beiden Schulzeugnisse.
- Für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren fügen Sie bitte einen Nachweis bei.
- Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe zu, da keine Rücksendung erfolgt. Sollten Sie eine Rücksendung wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
- Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
- Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Unterlagen datenschutzkonform vernichtet. Informationen zum Datenschutz bei Stellenbesetzungsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite www.ahrensburg.de/datenschutz.
Kontakt:
Für Auskünfte steht Ihnen Herr Grönwald, Tel.: 04102 2390-35 gern zur Verfügung.
Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen bis 2040
Das Umweltministerium in Kiel macht nun neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen. Die Erstprüfungen privater erdverlegter Abwasserleitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches.
In Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und III A) bleibt die umgehende Prüfung vorgeschrieben. Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten. In Ahrensburg sind die privaten Grundstückseigentümer von der Regelung der Wasserschutzgebiete nicht betroffen, weil sich keine bebauten Gebiete in Ahrensburg in den oben genannten Schutzzonen befinden.
Mit der Bekanntmachung wurden für Schleswig-Holstein von der DIN abweichende Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung privater Leitungen festgesetzt: Die Prüfung war innerhalb von drei Jahren nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes durchzuführen. Da die Überprüfung im öffentlichen Bereich im November 2022 jedoch nicht flächendeckend abgeschlossen war, setzte das Umweltministerium die Verpflichtung von Privatpersonen vorerst aus. Mit Inkrafttreten der neuen Fristen werden die bislang geltenden Regelungen hinfällig.
07.03.2023
Pressemeldung zu Kanalunterhaltungsarbeiten im Ahrensburger Westen
Im Zeitraum vom Mitte Dezember 2022 bis Ende Januar 2023 finden im Auftrag der Stadtbetriebe Ahrensburg Kanalreinigungs- und –Inspektionsarbeiten im Stadtgebiet statt. Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Routinearbeiten, bei denen ausschließlich städtische Hauptleitungen gewartet werden. Private Hausanschlüsse sind von den Arbeiten ausgenommen. Die Stadtbetriebe Ahrensburg nehmen somit ihre Kanalunterhaltungspflicht gemäß Landeswassergesetz SH wahr. Die Arbeiten finden derzeit in den Straßen „Akazienstieg, Weidenstieg, Holunderstieg, Schlehenstieg & Föhrenstieg“ statt.
Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter partieller, halbseitiger Inanspruchnahme der Straßen, so dass nur mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung unter den Telefonnummern 04102-239032 (Herr Paul/Herr Knauer) oder 04102-239036 (Herr Seehaase) zur Verfügung.
15.12.2022
Abwassergebühren 2023
Nach einstimmiger Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung wurde die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung-BGS) erlassen. Die amtliche Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung ist erfolgt. Damit gelten ab 01.01.2023 die nachfolgenden Gebührensätze:
-Schmutzwassergebühr: 1,99 €/m3 Schmutzwasser (bei Ableitung über die Kanalisation)
-Niederschlagwassergebühr: 9,75 €/25 m2 überbaute oder befestigte Grundstücksfläche
-Sammelgrubenabfuhr: 7,45 €/m3 Abwasser zzgl. 85,68 € je Abfuhr
-Kleinkläranlagenabfuhr: 19,00 €/m3 Schlamm zzgl. 85,68 € je Abfuhr
Die Gebühren werden in einer Vorkalkulation jährlich ermittelt. Soweit Gebührenüberdeckungen oder -unterdeckungen aus dem Vorjahr vorliegen, findet dies in der nächstmöglichen Kalkulation Berücksichtigung.
Das Gutachten über die Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren 2023 für die Abwasserentsorgung Stadtbetriebe Ahrensburg ist bei den Stadtbetrieben zu den Geschäftszeiten einzusehen.
Mehr zu den Gebühren, inkl. einer Beispielrechnung für eine Durchschnittsfamilie mit 4 Personen und einem Einfamilienhaus, finden Sie hier.
Stadtbetriebe Ahrensburg raten zur Vorsicht bei Lockangeboten für private Kanaluntersuchungen
Wieder einmal bekommen in diesen Tagen etliche Ahrensburger Bürger Angebote an der Haustür, die eine sehr günstige TV-Untersuchung der privaten Abwasserrohre versprechen.
Die Stadtbetriebe Ahrensburg raten in diesem Fall zur Vorsicht. Wie betroffene Bürger berichten, erfolgen nach der anfänglichen Untersuchung stark überzogenen Angebote zur weiteren Reinigung und Sanierung. Die Stadtbetriebe Ahrensburg weisen darauf hin, dass es für die zurzeit angebotenen Dienstleistungen keinerlei Absprache mit der Stadt bzw. den Stadtbetrieben gibt.
Die Stadtbetriebe Ahrensburg raten dringend vom Abschluss von Haustürgeschäften ab. Es wird empfohlen, sich für anstehende Kanaluntersuchungen und Reparaturen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Bei Rückfragen stehen den Bürgern die Mitarbeiter der Stadtbetriebe unter der Telefonnummer 23 90 - 0 gerne zur Verfügung.
18.11.2022
Stadtbetriebe Ahrensburg verschicken die Gebührenbescheide zur Niederschlagswasserbeseitigung zukünftig erst Anfang des Folgejahres
Am vergangenen Montag (14.06.21) wurden in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg u.a. die neue Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung (BGS) sowie die neue Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung (AAS) beschlossen.
Aufgrund von Gesetzesänderungen und grundsätzlichem Anpassungsbedarf wurden die beiden Satzungen komplett neu gefasst. Die wichtigste Nachricht hierbei: Die Gebührensätze bleiben gegenüber der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen 18. Änderungssatzung unverändert.
Zur Erinnerung: Im Vergleich zum Jahr 2020 sinkt der Gebührensatz für Niederschlagswasser sogar um 50 Cent von 10,00 € auf 9,50 € je angefangenen 25 m² befestigter Fläche. Lediglich die Kanalanschlussbeiträge mussten neu kalkuliert werden, da der sogenannte Planungshorizont (dieser beträgt üblicherweise 10 Jahre) mittlerweile erreicht war. Da ein Kanalanschlussbeitrag jedoch grundsätzlich nur einmal für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an das Kanalnetz zu entrichten ist, betrifft diese Änderung allerdings nur Grundstückeigentümer*innen, die zukünftig ein Grundstück erstmalig an das Kanalnetz anschließen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzungen stellen die Stadtbetriebe zugleich das Versanddatum der Gebührenbescheide zur Niederschlagswasserbeseitigung um: Die Jahresbescheide werden ab sofort nicht mehr – wie bislang üblich – zur Jahresmitte, sondern am Anfang des jeweiligen Folgejahres, also rückwirkend verschickt. Monatliche Vorauszahlungen, wie sie z.B. bei der Wasserrechnung und der Schmutzwassergebührenabrechnung üblich sind, werden bei der Niederschlagswassergebührenabrechnung, die die Stadtbetriebe in Eigenregie erstellen, aufgrund von hierdurch entstehenden hohen Verwaltungsaufwendungen nicht vorgenommen.
Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen wie alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 60 Abs. 1).
Im Oktober 2010 wurde per Bekanntmachung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die DIN 1986 Teil 30 “Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung” mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt. Diese DIN ist somit mit den Änderungen und Ergänzungen ab sofort bei Betrieb und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen anzuwenden. Das bedeutet, dass alle Grundstückseigentümer, die häusliches Abwasser ableiten und deren Grundstück sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, in der Regel bis zum 31.12.2025 einen Dichtheitsnachweis über die im Erdreich verlegten Schmutzwasserleitungen erbringen müssen bzw. diesen vorzuhalten haben. Dieser Nachweis kann entweder über eine optische Inspektion mittels Kanalfernsehanlage oder über eine Prüfung mit Wasser oder Luft erfolgen.
Alle wichtigen Informationen hierzu erhalten Sie bei den Stadtbetrieben Ahrensburg unter der Telefonnummer 04102 / 23 90 – 36. Weitere Informationen sowie Hintergrundinformationen zum Thema Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen erhalten Sie auch auf der folgenden Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30.
23.06.2011