1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeord- nung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) sowie § 44 Abs. 3 S. 6 des Landeswasserge- setzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 352) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6 Abs. 1 und Abs. 4, 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6, 9a Abs. 1 S. 1 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) sowie der §§ 1 Abs. 1 bzw. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) und § 22 der Satzung der Stadt Ahrensburg über die Abwasserbeseiti- gung (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung - AAS) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 22.11.2021 folgende 1. Änderungs- satzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendma- chung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS) erlassen:

INHALTSVERZEICHNIS


Artikel 1 – Änderung der Satzung

1.
§ 23 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach § 16 beträgt 1,79 €/m3.

2.
§ 25 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gebühr beträgt
1. bei Kleinkläranlagen 19,00 € je m3 abgefahrenen Schlamm einschließlich der von Stadt anstelle der Kleineinleiter gezahlten Abwasserabgabe zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 85,68 € je Abfuhr und
2. bei abflusslosen Sammelgruben 7,45 € je m3 abgefahrenen Abwassers zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 85,68 € je Abfuhr.

3.
§ 30 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Bei der Niederschlagswasserbeseitigung einschließlich der Einleitung oder einem Hineingelangen von Wasser aus Hausdrainagen als Flächendrainagen beträgt die Niederschlagswassergebühr 9,75 € je Berechnungseinheit pro Jahr.

(2) Bei der Fremdwasserbeseitigung (Einleitung oder Hineingelangen sonstigen Wassers) beträgt die Benutzungsgebühr bei der Einleitung oder dem Gelangen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen 1,79 € je Berechnungseinheit und bei der Einleitung oder Gelangen in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen 0,50 € je Berechnungseinheit.

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.


Ahrensburg, den 24.11.2021

Stadt Ahrensburg
DSer Bürgermeister

Gez. Michael Sarach
(LS)