3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308) sowie § 44 Abs. 3 S. 6 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 562) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6 Abs. 1, 2 und Abs. 4, 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6, 9a Abs. 1 S. 1 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) sowie der §§ 1 Abs. 1 bzw. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) und § 22 der Satzung der Stadt Ahrensburg über die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung - AAS) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg vom 27.11.2023 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Ahrensburg über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung - BGS) erlassen:

INHALTSVERZEICHNIS


Artikel 1 – Änderung der Satzung

§ 23 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung nach § 16 beträgt 2,07 €/m3.

§ 25 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gebühr beträgt
1. bei Kleinkläranlagen 19,00 € je m3 abgefahrenen Schlamm einschließlich der von Stadt anstelle der Kleineinleiter gezahlten Abwasserabgabe zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 85,68 € je Abfuhr und
2. bei abflusslosen Sammelgruben 8,79 € je m3 abgefahrenen Abwassers zuzüglich einer Anfahrtspauschale in Höhe von 85,68 € je Abfuhr.

§ 30 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Bei der Niederschlagswasserbeseitigung einschließlich der Einleitung oder einem Hineingelangen von Wasser aus Hausdrainagen als Flächendrainagen beträgt die Niederschlagswassergebühr 10,50 € je Berechnungseinheit pro Jahr.
(2) Bei der Fremdwasserbeseitigung (Einleitung oder Hineingelangen sonstigen Wassers) beträgt die Benutzungsgebühr bei der Einleitung oder dem Gelangen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen 2,07 € je Berechnungseinheit und bei der Einleitung oder Gelangen in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen 0,52 € je Berechnungseinheit.

Artikel 2 – Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft.


Ahrensburg, den 28.11.2023

Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister

Gez. (Eckart Boege)
(LS)