Dichtheitsprüfung von Grundstücks­entwässerungs­anlagen bis 2040

Das Umweltministerium in Kiel macht nun neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen. Die Erstprüfungen privater erdverlegter Abwasserleitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches.

In Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und III A) bleibt die umgehende Prüfung vorgeschrieben. Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten. In Ahrensburg sind die privaten Grundstückseigentümer von der Regelung der Wasserschutzgebiete nicht betroffen, weil sich keine bebauten Gebiete in Ahrensburg in den oben genannten Schutzzonen befinden.

Mit der Bekanntmachung wurden für Schleswig-Holstein von der DIN abweichende Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung privater Leitungen festgesetzt: Die Prüfung war innerhalb von drei Jahren nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes durchzuführen. Da die Überprüfung im öffentlichen Bereich im November 2022 jedoch nicht flächendeckend abgeschlossen war, setzte das Umweltministerium die Verpflichtung von Privatpersonen vorerst aus. Mit Inkrafttreten der neuen Fristen werden die bislang geltenden Regelungen hinfällig.

Pressemitteilung: „Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen – Umweltministerium setzt neue Fristen“

07.03.2023