Gartenwasserzähler
Da bei der Bewässerung des Gartens kein Abwasser in den Kanal geleitet wird, kann man sich mit Hilfe eines Gartenwasserzählers, zumindest hier von der Abwassergebühr befreien lassen. Hierzu ist folgendes zu beachten:
- Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und nach 6 Jahren verlieren die Eichmarken ihre Gültigkeit. Die Wasserzähler müssen dann neu geeicht oder ausgetauscht werden.
- Es dürfen hinter dem Gartenwasserzähler keine Geräte (z.B. Waschmaschinen) installiert werden, von denen Abwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.
- Bei Gartenwasserzählern die an Außenzapfstellen montiert werden, ist darauf zu achten, dass diese im Winter gegen Frost geschützt sind.
- Für die Genehmigung und Abnahme werden 25 Euro Verwaltungsgebühren erhoben (Stand: Frühjahr 2017)
Da neben den Anschaffungs- und Installationskosten des Gartenwasserzählers auch eine Verwaltungsgebühr für die Genehmigung und Abnahme erhoben wird, ist diese Investition nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Verbrauch bei cirka 15 bis 20 m3 im Jahr liegt.